FEMINISMUS & PROSTITUTION - Warum das 'Nordische Modell' die Situation von Frauen schwächt und nicht schützt

Streitthema: Prostitution Feminismus ist eine Bewegung, die für die Gleichberechtigung der Geschlechter einsteht. Dennoch ist es schwierig v...

Streitthema: Prostitution

Feminismus ist eine Bewegung, die für die Gleichberechtigung der Geschlechter einsteht. Dennoch ist es schwierig von "dem" Feminismus zu sprechen, weil es verschiedene Feminismen gibt, die zwar das gleiche Ziel (Geschlechtergerechtigkeit) verfolgen, dabei jedoch von anderen Annahmen ausgehen, andere Methoden und Argumentationsstränge nutzen und demnach auch zu unterschiedlichen Schlüssen und Forderungen kommen. Drei Themenbereiche, an denen man diese verschiedenen feministischen Haltungen festmachen kann sind 1. Kopftuchdebatte, 2. Transrechte und 3. Prostitution, was ich gerade aufgreifen möchte. Bei dem Thema käuflicher sexueller Dienstleistungen scheiden sich generell viele Geister, aber auch die feministische Szene ist hier (mindestens) zweigeteilt. Dass Prostitution ein schwieriges und komplexes Thema ist, darin sind sich alle einig, doch welche Forderungen darauf hervorgehen, das unterscheidet sich. Vereinfacht kann man sagen:

  • Die Frauenbewegung, zu der ich auch Alice Schwarzer und die Organisation Terre de Femmes (TdF) zähle, geht davon aus, dass Prostitution per se Gewalt darstellt und konzentriert sich auf den Symbolcharakter der Käuflichkeit von Frauenkörpern als Ware. Prostitution ist Unterdrückung der Frau und muss verboten werden.
  • Die modernere feministische Bewegung, zu der man z.B. Margarete Stokowski zählen kann (und mit der ich ich solidarisiere, um das transparent zu halten) schaut mehr auf den Wert der Selbstbestimmung. (Auch bei den jeweiligen Haltungen zur Kopftuchdebatte kann man das gut sehen) Zwar gesteht auch diese Bewegung ein, dass Prostitution unterwandert ist von Gewaltpotenzial, Zwang und Armutsdruck und dass das Sexgewerbe im Kern eines ist, das Frauen ausbeutet. Ziel hier ist es jedoch, den Frauen einen Ausstieg zu ermöglichen, die ihn wünschen, ihnen Perspektive und Alternativen zu geben, aber denjenigen jedoch, die sie selbstbestimmt weiter ausüben wollen, dies auch zugestehen und die Bedingungen ihrer Arbeit zu verbessern. Denn auch "Sex Work" ist Arbeit und unterliegt dem Arbeits- und Selbstbestimmungsrecht und eine Opfergeneralisierung aller Frauen, die diesen Beruf ausüben, schadet im Endeffekt auch ihnen, stigmatisiert sie und spricht ihnen ab, Entscheidungen für sich selbst zu treffen.

PRO & CONTRA SEX WORK ist ein komplexes Thema.

Und eines, das über alle politischen Grenzen hinweg sehr kontrovers diskutiert wird. Im politischen Parteien- und Links-Rechts-Spektrum ist hierbei keine klare Tendenz je nach Richtung erkennbar, in jeder Partei polarisiert dieses Thema und eben auch in innerhalb der Frauenrechtsbewegungen.


Während der letzten Monate galt in Deutschland ein Prostitutionsverbot aufgrund Hygiene- und Gesundheitsverordnungen der Pandemie. Während dieser Zeit nahmen einige Politiker*innen dies zum Anlass, um die Debatte eines Verbots von Prostitution zu diskutieren. Währenddessen gingen verschiedene Verbände aus dem Sexgewerbe und Sexarbeiterinnen auf die Straße und demonstrierten dafür, wieder arbeiten zu können, weil ihnen ihre Lebensgrundlage genommen wurde. Das Prostitutionsverbot der Coronaschutzverordnung in NRW wurde vom Gericht gekippt und ist nun wieder erlaubt. Die Diskussion um ein allumfassendes Verbot ist geblieben:

Prostitution in Deutschland: Soll das "Nordische Modell" eines Sexkaufverbots eingeführt werden?

Was aktuell gilt:

  • In Deutschland ist Prostitution, also das Angebot und das Wahrnehmen sexueller Dienstleistungen, legal und unterliegt spezifischen Regelungen.
  • 2017 trat das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen, das sogenannten Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft, das die Bundesländer seit diesem Zeitpunkt unterschiedlich umsetzen. Ziel dieses Gesetzes war es und ist es, die fachgesetzliche Grundlagung zur Gewährleistung verträglicher und menschenwürdiger Arbeitsbedingungen zu schaffen, ausbeuterische Geschäftsmodelle und gefährliche Erscheinungsformen der Prostitution auszuschließen, das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Prostituierten zu stärken, Gewalt und Menschenhandel zu bekämpfen und die Prostituierten aus dem Dunkelfeld in das Hellfeld zu holen.

Doch die vorliegenden Beschränkungen der Eindämmungsstrategie werden zum Anlass genommen, um einen potenziellen Richtungswechsel der deutschen Prostitutionspolitik anzustoßen: So fordern einige Stimmen die Einführung des sogenannten “Nordischen Modells”. Hierbei handelt es sich um ein Sexkaufverbot, das im Kern in der Kriminalisierung von Prostitution besteht, wobei, der Freier bestraft, das Angebot der sexuellen Dienstleistung, also die Prostituierte, nicht bestraft werden. Wie sinnvoll ist ein solches Verbot?

Warum ich GEGEN das Sexkaufverbot bin

Aufgrund verschiedener Aspekte positioniere ich mich sehr klar gegen das Sexkaufverbot nach Vorbild des Nordischen Modells innerhalb der Prostitutionspolitik. Kurz gefasst halte ich das Verbot für problematisch, ineffektivität und kontraproduktiv, wenn es uns darum geht, Frauen zu schützen, die im Sexgewerbe arbeiten. Für ebendiese hat ein Sexkaufverbot fatale Folgen.

  • Ein Verbot führt nicht zur Abschaffung, sondern zu einer Verlagerung ins Dunkelfeld
  • Ein Verbot erhöht Potenzial für Gewalt- und Ausbeutung
  • Ein Verbot fördert Stigmatisierung von Prostituierten
  • Selbstbestimmungrecht: Rechte von Frauen stärken, statt paternalistisch über sie zu bestimmen
  • Arbeitsrecht: Sex Work is Work
  • Differenzierung: Prostitution ist vielfältig nicht immer gleich Gewalt


Verlagerung ins Dunkelfeld: Durch das Sexkaufverbot werden Prostituierte unsichtbar, ihre Arbeit gefährlicher

Das Sexkaufverbot steht im Widerspruch zu den gesetzten Zielen einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen und den Schutz von Sexarbeitenden und die Eindämmung gefährlicher Erscheinungsformen der Prostitution. Prostitution findet auch bei einem Verbot weiterhin statt. Gerade die aktuelle Lage zur Pandemieindämmung zeigt es: Zwar ist Prostitution aktuell untersagt, doch ist damit zum jetzigen Zeitpunkt Prostitution nicht unterbunden. Sie wurde jedoch lediglich vom öffentlichen Raum verdrängt und damit der Sanktionierung entzogen. Vor allen Dingen führe das “Nordische Modell” zu einer Verdrängung der Prostitution in das “Dunkelfeld”, was fatale Folgen für die betroffenen Frauen mit sich zieht.

Prostitution muss im “Hellfeld” stattfinden, um den Schutz von Frauen gewährleisten zu können. Das nordische Modell hat den gegenteiligen Effekt: Prostitution und Frauen, die der Prostitution nachgehen werden unsichtbar.

Diese Verschiebungen vom öffentlichen Raum sind fatal und haben problematische Folgen: Ein entsprechendes Verbot entzieht weiterhin praktizierte Prostitution die Zugänglichkeit und Überprüfbarkeit durch staatliche Behörden entzogen. Die Sexarbeitenden werden durch die fehlende Transparenz Risiken und Gefahr ausgesetzt und sind für unterstützende Fachberatungsstellen und Behörden nicht mehr erreichbar. Gewaltdelikte werden seltener zur Anzeige gebracht und die soziale Arbeit vor Ort wird, sowie der Zugang zu gesundheitlicher, rechtlicher und sozialer Beratung wird erschwert.

Aus Sicht vieler Sexarbeiterinnen wird das Gesetz aus dem Grund kritisiert, weil es vor allem diejenigen trifft, die am meisten Unterstützung gebrauchen können. Von vielerlei Nebeneffekten des Gesetzes ist auszugehen: Hierzu zählen die Steigerung von Gewaltpotenzial und die Verschlechterung von Arbeitsbedingungen, sowie der Lebensbedingungen durch Stigmatisierung und Marginalisierung von Prostituierten. Studien warnen vor einer erhöhten Gefahr und Gewaltpotenzial für Prostituierte. Im Bereich der Illegalität, in der Prostitution nach Inkrafttreten eines solchen Verbotsgesetzes stattfinden muss, sind Prostituierte häufiger Gewalt ausgesetzt und haben keinen Zugriff mehr auf Sicherheitsdienste von Bordellen. Auch die Möglichkeit, vereinbarte Löhne und bessere Arbeitsbedingungen (auch mit Rechtsmitteln) durchzusetzen, entfällt.

Fatale Folgen für Prostituierte

Eine umfassende Strafbarkeit führt nicht dazu, dass Prostitution verschwindet, sondern bloß im öffentlichen Sichtfeld nicht mehr stattfindet. Dies macht all die Frauen mitsamt Problemen, Gefahren und Verstößen gegen ihre Rechte unsichtbar, die wir eigentlich schützen wollen. Das Nordische Modell ist ein Angriff auf die sexuelle Selbstbestimmung und Berufsfreiheit von Frauen, die sich für Sexarbeit entscheiden. Für diese Frauen stellt das Modell eine Geschäftsschädigung dar und wirkt kontraproduktiv.


Sexarbeit wird durch ein Verbot in ein Dunkelfeld gedrängt, wo die Bedingungen noch prekärer und gefährlicher werden, Zugang zu Informationen, Hilfsangeboten, Rechts- und Gesundheitssystem werden gehemmt.


Die Verhandlungsposition der Sexarbeiterinnen wird massiv erschwert, weil Verhandlungen verdeckt stattfinden müssen. Da die Kunden einer sexuellen Dienstleistung dem Risiko ausgesetzt ist, sanktioniert zu werden, kann dieser nun Druck auf die Sexarbeiterin ausüben, ihr Angebot auf ihn zugeschnitten bestmöglich, günstiger und in der Risikoabwägung “lohnenswerter” zu gestalten. Eine weitere Senkung der Preise oder eine Radikalisierung und Ausweitung angebotener Praktiken oder fehlende Verhütung und Schutz vor übertragbaren Krankheiten können die Folge sein.

Sexarbeiterinnen demonstrieren gegen das Gesetz

In einer Debatte, die das Ziel verfolgt, Frauen davor zu schützen, wie konsumierbare und dienstleistende Objekte wahrgenommen zu werden, müssen wir dieses Ziel ernst nehmen und nicht nur über Frauen und Frauenkörper in der Prostitution zu sprechen, sondern mit ihnen über das, was sie tun, wollen und befürchten. Frauen schützen statt über sie zu bestimmen, Frauen unterstützen, statt zuzulassen, dass sie in ein Dunkelfeld geraten, das ihre Lebenslage noch gefährlicher machen kann.

Außerparlamentarische formiert sich an vielen Stellen Kritik und Widerstand von Seiten der Sexarbeiterinnen und ihrer Netzwerke. So protestieren die Bündnisse ‘Sexarbeit ist Arbeit”, ‘What the fuck’, das Netzwerk ‘Care Revolution’ und die Interessenvertretung ‘Hydra’ gegen das nordische Modell und klagen es als Diskriminierung, Entrechtung und als Nährboden für Ausbeutung und Ausgrenzung an.

Stigmatisierung: Es ist davon auszugehen, dass ein Sexkaufverbot eine Veränderung in der äußeren Wahrnehmung von Prostitution mit sich zieht. Der normative Effekt, der einhergeht: Mehrere Beispiele aus Schweden zeigen beispielsweise den Verlust des Sorgerechts einiger Mütter für ihre Kinder aufgrund der Stigmatisierung ihrer Tätigkeit, obwohl zu keinem Zeitpunkt der Verdacht bestand, dass deren Wohl gefährdet sei. Sexarbeiterinnen aufgrund ihrer Tätigkeit sind in Ländern, in denen das Sexkaufverbot gilt, vermehrt Opfer von Ausgrenzungserfahrungen, es fördert ihnen gegenüber feindliche Einstellungen. Umfragen in Schweden zeigen die Unterstützung eines restriktiven Ansatzes: Die Mehrheit der Befragten befürwortet dort nun auch die Bestrafung von Prostituierten.

Differenzierung: Legale Prostitution

Prostitution, Zwangsprostitution und Menschenhandel müssen konsequent abgegrenzt werden. In der Debatte werden die Begriffe jedoch oftmals vermischt. Dies verhindert einen differenzierten Blick auf Sexarbeitende, Gesetzmäßigkeiten und Problembereiche. Prostitution ist von Zwangsprostitution zu trennen. Eine Gleichsetzung und Vermischung verbessert die Situation der Sexarbeiterinnen nicht und trägt nicht zu einer Kriminalitätsbekämpfung bei. Ziel muss es sein, denjenigen einen Ausstieg zu ermöglichen, die ihn wünschen und diejenigen zu schützen, die genau dieser Arbeit weiterhin nachgehen möchten. Ein Prostitutionsverbot verhindert jedoch nicht Zwangsprostitution, die sich ohnehin nicht öffentlich vollzieht, sondern freiwillige Sexarbeit. 

Annahme des Nordischen Modells ist es, dass sexuelle Dienstleistungen für Geld per se Gewalt darstellen, dies ist jedoch nicht der Fall. Prostitution ist nach ProstSchG das freiwillige Erbringen von sexuellen Dienstleistungen gegen Entgelt. Mit dem Beschluss vom 28. April 2009 - 1 BvR 224/7 hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die Ausübung der Prostitution in den Kontext der durch Artikel 12 GG geschützten Berufsfreiheit fällt.

Auf Menschenhandel und Zwangsprostitution stehen jedoch hohe Haftstrafen, weil sie schwere Menschenrechtsverletzungen darstellen. Ein Sexkaufverbot garantiert nicht die Verringerung von Menschenhandel und erweist sich dementsprechend als ineffektiv. Als vielfach erfolgversprechender gelten Maßnahmen, die gezielt auf Bekämpfung krimineller Organisationen abzielen.

Armutsprostitution entsteht aus Lebensbedingungen, die geprägt sind von finanzieller Not, fehlendem Zugang zu Bildung und Ausbildung und sozialer Sicherheit. Aus diesen Parametern entscheiden sich Frauen für Prostitution mitsamt ausbeuterischen oder gewalttätigen Auswüchsen als einzigen Weg einer Perspektive und eines finanziellen Einkommens oder auch der Versorgung ihrer Familie. Es handelt sich um Frauen, die sich in einer vulnerablen Lebenssituation befinden. Diesen Frauen tut man keinen Gefallen, ihre Arbeit zu delegitimieren und sie dadurch durch staatliche Politik lediglich erneut im Stich zu lassen, gerade sie wird ein Sexkaufverbot am härtesten treffen. 


Das Ziel in der Prostitutionspolitik muss es sein
1. Sexarbeiterinnen Ausstiegsmöglichkeiten erleichtern
2. Sexarbeiterinnen Schutz, Sicherheit und gute Arbeitsbedingungnen ermöglichen, Arbeitsrechte stärken


NRW-Antrag: "Nein! Zum Sexkaufverbot des Nordischen Modells – Betroffenen helfen und nicht in die Illegalität abschieben"

Sehr folgerichtig haben die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion heute den Antrag: "Nein! Zum Sexkaufverbot des Nordischen Modells – Betroffenen helfen und nicht in die Illegalität abschieben" ins Plenum gebracht. Darin stellen sie fest: Prostitution ist gesellschaftliche Realität, eine, die mit Risiken verbunden ist. Es ist eine Aufgabe der Politik, Stigmatisierung, Diskriminierung und gesellschaftliche Marginalisierung von Sexarbeitern vorzubeugen, in dem die soziale und rechtliche Lage von Prostituierten verbessert werden.

Die NRW-Koalition spricht sich aus:

Gegen die Kriminalisierung von käuflichen sexuellen Dienstleistungen aus. Statt Verbote zu fordern, die lediglich einen Signalwert haben, in ihrer Effektivität aber zweifelhaft sind, müssen die Rechte von Prostituierten gestärkt und Maßnahmen entwickelt werden, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Sie veranlassen hierzu eine Reform des Bundesprostituiertenschutzgesetzes unter Einbezug der Erkenntnisse aus den durchführenden Ländern bzw. Kommunen, um weitere Fehlentwicklungen zum Nachteil der Betroffenen zu verhindern. Sie fordern:

• die zeitnahe Wiederaufnahme sexueller Dienstleistungen unter Beachtung entsprechender Hygieneschutzmaßnahmen zu prüfen.

• weiterhin Streetworking-Projekte zu unterstützen und den Ausbau von niedrigschwelligen und ergebnisoffenen Fachberatungsstellen und Konzepten zur Unterstützung von Prostituierten zu fördern, da die Soziale Arbeit sowie spezifische Fachberatungsstellen über wirksame und fallorientierte Konzepte verfügen, um Menschen in der Prostitution bei Bedarf zu unterstützen. Wir benötigen Angebote, die Menschen in unterschiedlichen Arbeitsfeldern von Sexarbeit erreichen.

• begleitende Informations-, Aufklärungs- und Ausstiegsprogramme mit bereiten finanziellen Mitteln auszustatten und Informationsnetzwerke zu stärken, um für Betroffene den Zugang zu Informationen zu erhalten und ihre Rechte kenntlich zu machen.

• durch gezielte Programme aus bereiten Mitteln, wie z.B. die Sicherung und Förderung von Sprachkompetenzen und das Aufzeigen alternativer Perspektiven, den Betroffenen zu ermöglichen, sich bei Bedarf anderweitig und neu orientieren und qualifizieren zu können, um im Arbeitsmarkt abseits der Sexindustrie integriert zu werden.

• auch künftig Schutzräume und sichere Orte und Konzepte für Prostitution zu unterstützen, um den Arbeitsplatz für Prostituierte sicher zu machen, wie beispielsweise das Modell der sogenannten „Verrichtungsboxen“ in Köln oder Bonn, das mehr Schutz und Sicherheit für Prostituierte in der Straßenprostitution gibt.

• niedrigschwelligen Zugang für Prostituierte zur Gesundheitsversorgung zu sichern. Der Zugang zu medizinischer Versorgung und gesundheitlicher Beratung ist essenziell. Eine niedrigschwellige Gesundheitsberatung und die Möglichkeit einer Rückkehr in gesetzliche Krankenversicherung sind Voraussetzung hierfür.

• einen schnellen und unbürokratischen Zugang zu Rechtsberatung und Schutz durch einen Direktkontakt zu Frauenberatungsstellen und Frauenhäusern in Fällen von Gewalt und Gefahr sicherzustellen.

Den gesamten Antrag nachlesen könnt ihr hier: 



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